Rechtsschutz-
entspannt dank Rechtsschutzversicherung & Prozessfinanzierer
Wie oft müssen wir unseren Mandanten sagen- "hätten Sie jetzt eine Rechtsschutzversicherung, Sie könnten sich entspannt zurücklehnen." Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im vorgerichtlichen Bereich sowie ggfls. ein etwaiges Prozesskostenrisiko trägt nach erfolgter Deckungszusage idR. der Rechtsschutzversicherer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ARB und den individuellen Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages.
Gerade 3 Bereiche sind unserer Meinung nach besonders risiko- & kostenbehaftet- und zugleich rechtsschutzversicherbar: Verkehrsrecht einschließlich Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht- eine Rechtsschutzversicherung hierbei gilt heute unserer Meinung nach als fast schon fast unerläßlich. Es sind auch weitere Risiken versicherbar. Meist werden die Verträge mit Selbstbehalten, sog. SB angeboten- hier gilt- je höher der Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie- überlegen Sie sich, wie hoch Sie selbst das Risiko einschätzen.
Schnell laufen hier Kosten auf, die in die Tausende Euro gehen können: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachter-/Sachverständigengebühren, Räumungskosten- gut, wenn da eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko abzufedern hilft:
ABER, Sie müssen eine Rechtsschutzversicherung r e c h t z e i t i g abgeschlossen haben- Wartezeit gesetzlich vorgeschrieben: idR. 3 Monate, rückwirkende Risikoabsicherung ist natürlich nicht möglich.
Und oftmals ist diese Risikoabsicherung preisgünstiger, als Sie vielleicht denken- fragen Sie den Versicherungs-vertreter ihres Vertrauens oder recherchieren Sie selbst im Internet nach dem besten Angebot für Sie zum günstigsten Preis.
Oder informieren Sie sich beim Versicherungsmakler- er steht auf ihrer Seite und bietet eine Vielzahl von Versicherern an- er sucht nach dem besten Angebot für Sie. Er ist nicht Vertreter des Versicherungsunternehmens vor Ort.
Sie kennen keinen Versicherungsmakler oder -vertreter?
Versuchen Sie es z.B. bei nachfolgenden Versicherungsmaklern:
regional: office@goepperl.de
überregional: finanzprofit.de (bis zu 30% Online-Rabatt)
Wir wollen, dass Sie beruhigt leben.
Selbstverständlich erhalten wir keinerlei (i.Ü. unzulässige) Provisionen oder sonstige Vergütungen- wir Anwälte sind und bleiben unabhängig für Sie, unseren Mandanten und nur Ihnen verplichtet. Obige Makler stellen auch keine Empfehlungen unsererseits da. Sie dienen lediglich ihrer Information als Service.
Es sind aber nicht alle Risiken des Lebens rechtsschutzversicherbar. Ihre Scheidung z.B. ist nicht versicherbar. Also, ein Restrisiko bleibt im Leben stets. Das Leben ist hierbei lebensgefährlich. Für den Rest gibt es eine Rechtsschutzversicherung, soweit zulässig.
Ab einem Streitwert von idR. 50.000.-€ besteht ggfls. auch die Möglichkeit, einen sog. Prozessfinanzierer einzuschalten. Wegen der hierzu notwendigen Voraussetzungen- insbesondere die unbedingt notwendigen Erfolgsaussichten einer möglichen Klage- vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin mit uns. Grundsätzlich trägt der Prozessfinanzierer das zumeist erhebliche Kostenrisiko gegen (hohe) Beteiligung am ausjudizierten Geldbetrag im Obsiegenfalle.
07/2010